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ABSCHEIDER – GENERALINSPEKTION VON LEICHTFLÜSSIGKEITS- & FETTABSCHEIDERN

Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die „Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)“. Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind.

  • vor Inbetriebnahme,
  • in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren,
  • vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage oder
  • wenn die Untersuchung wegen der Besorgnis einer Gewässerverunreinigung von der zuständigen Behörde angeordnet wird, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.

Wir sind zertifiziert und vom Land Schleswig-Holstein zugelassen.

Wir führen aus:

  • Generalinspektion
  • Wartung
  • Dichtheitsprüfung
  • Sanierung
  • Neubau
  • Beratung

KANALSERVICE

Nebst der Errichtung und dem Entwurf neuer Anlagen für eine Vielzahl von Eisatzgebieten bieten wir:

  • Dichtheitsprüfung nach DIN

           Druck- und Freispiegelprüfungen

  • Kanal-TV Untersuchung

           Auch mit Schwenkkopfkamera

           umlaufende Bilder von Muffen u. Ä.

           fahrbar in Abzweiger

  • Abscheiderprüfungen
  • Behälterprüfungen
  • Rohr- und Kanalreinigung

WARTUNG – SERVICE – NOTDIENST

Für die Wartung der Anlagen zeichnen sich gut ausgebildete und erfahrene Moneure verantwortlich, die im Regelfall alle Reparaturen selbst ausführen können.

Wir warten alle Reinigungsverfahren verschiedener Hersteller im Komunalen und Gewerblichen Bereich.Unser Wartungs- und Notdienst steht Ihnen rund um die Uhr, auch an den Wochenenden zur Verfügung. Zu Serviceumfang gehören:

  • Kleinkläranlagen im DIN Bereich (natürlich Belüftet, techisch Belüftet usw.)
  • Gebietskläranlagen der Gr. Klasse 1a, 1b, 2 und 3
  • Pumpstationen ( Druckanlagen und Vakuumanlagen)

Bislang waren nur die technisch belüfteten Kleinkläranlagen (unter 50EW) wartungspflichtig, seit 2010 muß auch für natürlich belüftete Anlagen (Untergrundverrieselung, Filtergraben, Pflanzenbeet, Teichanlage) ein Wartungsvertrag bei der Wasserbehörde nachgewiesen werden.